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Thema: "Schweinerock ist schrecklich" oder auch: Spiegel-

  1. #1

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    Standard "Schweinerock ist schrecklich" oder auch: Spiegel-

    Im aktuellen Spiegel ist ein kleines Interview mit Juli. Leider habe ich keine Möglichkeit den Artikel zu digitalisieren, hab mich aber mal eben daran gemacht den Text abzutippen. Korrekturgelesen wurde dieser nicht mehr, sorry für Typos o.ä.

    Artikel von Admin gelöscht

    Quelle: Der Spiegel

    Viel Spass damit!

    Admin: So sehr mir das leid tut und so sehr virl Mühe du dir gegeben hast, den Artikel abzutippen, aber ich muss ihn leider hier raus nehmen. Wie in den Forumsregeln erklärt ist, reicht da auch die Quellenangabe nicht aus. Stell dir mal vor, die Redakteure des Spiegel schauen hier vorbei und sehen, dass die Julifans sich nicht den Spiegel kaufen, sondern hier im Forum lesen, dann habe ich nämlich den Ärger an der Backe. Sorry.
    ... Geile Zeit...

  2. #2
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    Ja, schön =) Danke für die Mühe!
    Gibt's da auch Bilder dazu?


    And this life I lead it's a curious thing, but I can't deny the happiness it brings

  3. #3

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    Auf Texte besteht medienrechtlich kein Urheberrecht mehr, admin, aber wenn du es in die forumregeln schreibst....

  4. #4

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    Und wenn wir nen Stück rauszitieren? So 90%?
    Wenn du dich mit dem Teufel einlässt, verändert sich nicht der Teufel.Der Teufel verändert dich!

  5. #5

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    Zitat Zitat von chaot
    Auf Texte besteht medienrechtlich kein Urheberrecht mehr, admin, aber wenn du es in die forumregeln schreibst....
    Soweit ich weiß, reicht jetzt ne Quellenangabe aus. Früher musste man ja den Urheber um Erlaubnis bitten. Es gibt aber Ausnahmen, wo der Urheber es ausdrücklich verbietet. Man müsste da den Spiegel lesen und gucken, ob sowas vermerkt wird.

  6. #6
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    Also, ich habe mal ein wenig geblättert und gelesen, und habe herausgefunden, dass es (wer hätte das erwartet?) keine klare Ansage dazu gibt.

    Es ist aber so, dass die Grenze, ab wann ein Text ein "Werk" ist, sehr variabel ist und die Messlatte sehr tief liegt. Wenn zitiert wird (was erlaubt ist), müssen die Zitate aber nur einen kleinen Teil in einem Hauptwerk einnehmen, also wenn du zum Beispiel einen Artikel schreiben würdest, in dem du den Spiegel-Artikel zitierst, dann ginge das.

    Erlaubt sind auch Links auf im Internet stehende Texte. Ich habe diesen Text allerdings nicht auf der Spiegel-Seite gefunden.
    Falls ihn jemand im Internet findet, einfach hier einen Link posten.

    Ich weiß nicht, wie es zu bewerten wäre, wenn der Text von GeileZeit per Mail an "Freunde" verschickt würde...

    Und ich will es nur der Klarheit deutlich sagen: Auf Texte besteht medienrechtlich sehr wohl ein Urheberrecht.
    der thomas.

    In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)

  7. #7

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    ok, hab da was verwechselt, verlage dürfen mit artickeln machen, was sie wollen, da haben die journaliosten kein recht mehr heutzutage, aber in der Öffendlichkeit gibts das natürlich. Aber der Spiegel soll sehr kooperariv sein und sowas erlauben, einfach mal anrufen und dann natürlich ordentliche Angabe woher der Artickel entnommen wurde.
    Mich würde er auch mal interessieren.

  8. #8
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    Anfrage läuft bereits...
    Kam aber noch nichts zurück...
    der thomas.

    In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)

  9. #9

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    Wahnsinn th du gibst auch nicht auf oder?
    egal was ist, du versuchst immer alles um irgendwelche news von/mit/über Juli zu haben, auch von anderen Quellen.
    Hast du zuviel Zeit oder was? Deine News sind teilweise aktueller als die von der offiziellen homepage.
    LASS DIE FINGER VON EMANUELA

    grüße aus Magdeburg an alle Lokalpatrioten!!!!

    STOPP HIER SPRICHT EUER F.B.I. Agent

  10. #10
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    Das stimmt. Man beachte die Live-Termine von 2005, derer wir schon 13 auf unserer Webseite vermelden können...
    der thomas.

    In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)

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