Danke!Zitat von Malle
Danke!Zitat von Malle
"Wir beide" fällt von der #23 auf die #30 ab.
Naja ein Hit war´s nicht, ich liebe dieses Lied, trotzdem aber ich hätte mir schon Top 20 gewünscht.
Komisch. Der Ticketverkauf scheint ja ganz gut zu laufen (wurde ja schon einiges in größere Hallen verlegt). Aber so der Chartsüberflieger san´se wohl nimmer (jetzt vor allem bezogen auf das Album, das den Erfolg von "Es ist Juli" wohl nicht erreichen wird). Aber was soll´s. Schlecht läuft´s ja trotzdem nicht. Vielleicht muss man noch eine Special Edition (mit Live-DVD z. B. *ggg*) nachschieben, um nochmal nach oben zu kommen - manchmal klappt sowas ja...
Zitat von Danchr
Das glaube ich gar nicht. Das erste Album war sehr lange in den Charts, was auf ein stetiges Interesse hindeutet. Das neue Album war bevor es es gab, bereits 200.000 mal bestellt, das ist etwa ein drittel der Verkaufszahl des ersten Albums. Woran machst du denn jetzt fest, dass das Album den Erfolg von "Es ist juli" nicht erreichen wird? Ich meine, es hat ihn schon überflügelt. Und ich bin mir sicher, dass das Album nach 74 Wochen (die das erste Album für die 700.000 gebraucht hat) mehr als 700.000 verkauft haben wird.Zitat von soylent_gelb
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)
Ja, aber nur, wenn es sich auch 74 Wochen in den Charts halten können wird. Ich glaub das schaffts leider nichtZitat von th
Vielleicht habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt. Ich meinte, dass das Album nach 74 Wochen - selbst wenn es nicht mehr in den Charts ist zu dem Zeitpunkt - mehr als 700.000 Exemplare verkauft haben wird. Was doch der landläufigen definition von "erfolgreicher" entsprechen dürfte, oder?
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)
Na, schauma mal, wie´s in der 74. EIN NEUER TAG-Woche ausschaut. Eigentlich isses ja auch Wurst. Hauptsache, uns gefällt´s *ggg*...
Das sag ich mir allgemein bei allem was mit Charts zu tun hat ^^Zitat von soylent_gelb
And this life I lead it's a curious thing, but I can't deny the happiness it brings
das zweite Album wird niemals 74 Wochen in den Charts bleiben. Reden wir erstmal weiter wenn das Album 50 Wochen dabei ist... das wird schwer genug werden.Zitat von th
Das Problem beim zweiten Album ist, dass viele sich das Album in der 1. Woche gekauft haben...
beim ersten Album haben sich die Käufer das Album immer verteilt gekauft, so dass das Album lange in den Charts war.
Und die Charts sind für den "Erfolg" ja eigentlich egal. Was "zählt" sind die Verkäufe. Und die hören ja nie auf, bis die Tonträger irgendwann eingestampft werden *hehe*...