ne also ein cover mit schnippseln o.ä. fänd ich ziemlich platt..^^
ne also ein cover mit schnippseln o.ä. fänd ich ziemlich platt..^^
Och na ja^^
Eigentlich find ich Zerissen gar nicht mal so schlecht,aber Am Besten Sein find ich a stückl besser aber muss ja jeder für sich selber wisssen
...immer weiter laufen ohne Plan und ohne Ziel
Geile Sache. Am 20. April hab ich Matheabi. Dann weiß ich ja schon auf was ich mich freuen kann, wenn ich dann so frustriert bin.
da haben sie ja eins der langweiligsten und dahinplätschersten Lieder vom Album genommen. Hätte "am besten" als eine sehr erfrischende Single gesehen, aber "zerissen" wird nach meiner Einschätzung bei der Allgemeinheit eher schlecht aufgenommen. naja, jeder wie er es meint
hm, ich mag das Lied voll, aber ich glaube nicht, dass sich das so als single eignet... Wird das noch mal neu aufgenommen?
Manchmal verweht der Sand die Spuren, denen du folgtest.
Aber ein Traum weist dir den Weg zurück in dein Land.
Huch, mensch das hab ich ja schnellmitbekommen, das "zerrissen" die neue Single wird, nicht "Am besten sein"^^
Joah also ich mag das Lied sehr gerne, aber ich denke nicht dass es sehr erfolgreich sein wird. Aber das ist ja auch nicht das wichtigste
Ich hoffe, dass das Lied nochmal aufgenommen wird.
Huch 20.04? *grins* eine woche danach kommt die neue Helden - single raus. Auf dne "Fight" freu ich mich jetzt schon.
Wieso denn neu aufnehmen? Ist doch super auf dem Album.
Vielleicht wirds wieder nen tollen Remix geben oder wenn wir sehr viel Glück haben ne live-Version.
Und was für einen Fight? Wer die Helden-Single toll findet und sich kaufen möchte, kauft die, wer die Juli-Single toll findet und kaufen möchte, kauft die, und wer beide cool findet, kauft beide. Fertig. Aus.
Wir müssen doch nicht dieses von den Medien geförderte Konkurrenzdenken noch hier zuhause, im Forum, übernehmen und vorantreiben.
Ich finde die Musik der Helden sehr geil und höre sie gerne.
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)
hmmm irgendwie versteht man die Ironie der " ... " hier nicht so.