Hi!
Vielleicht könnt ihr ja die Fragen beantworten.
1. Spielen die Julis auch noch andere Instrumente?
2. Wer hat die Albumversionen Arrangiert?
Sebi
Hi!
Vielleicht könnt ihr ja die Fragen beantworten.
1. Spielen die Julis auch noch andere Instrumente?
2. Wer hat die Albumversionen Arrangiert?
Sebi
Hey, danke für die Ideen, werde mich gleich drum kümmern.
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)
Und die Antworten sind ab sofort zu finden unter
www.esistjuli.de
im Menüpunkt FAQ.
Zusätzlich habe ich noch einige andere Fragen mitsamt Antworten hinzugefügt, die ich von juli.tv übernommen und angepasst habe.
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)
Hast du gut gemacht, Thomas
Wirklich alles sehr interressant... ^^
And this life I lead it's a curious thing, but I can't deny the happiness it brings
Evtl bin ich blind, aber ich habe die Fragen von mir leider nicht gefunden...
Du darfst nicht die FAQ des Forums lesen. Da steht nichts über Juli drin, da haste recht.
Du musst, wenn du www.esistjuli.de aufrufst und die Hauptseite startet, oben im Menü auf faq klicken, zwischen diskographie und forum, dann kommtse, und da sollten dann deine Fragen (samt Antworten) sein.
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)
nene, ich war schon im richtigen FAQ . Da sthet ja auch was, aber halt nicht meine Fragen.
Falls ich zu blöd bin, kannst Du mir ja evtl die Nummer der Frage schreiben...
Sebi
[quote="mastersam"]1. Spielen die Julis auch noch andere Instrumente?
2. Wer hat die Albumversionen Arrangiert?/quote]
Deine Frage 1. ist FAQ-Frage 1.4
Deine Frage 2. sind FAQ-Fragen 2.3 und 4.2.
Genau genommen wäre die Antwort zu Frage 1 ja: JA. Aber das wär ja nun wirklich nicht befriedigend, da wollen wir doch alle mehr wissen.
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)
wer lesen kann ist klar im Vorteil... Sorry.
Aber meine 2. Frage sehe ich ehrlich gesagt nicht so richtig beantwortet. Ich meinte eher, ob sie selber die Arrangemengs gemacht haben, also bevor der Produzent seine Finger im Spiel hatte, oder ob die Lieder vorher ganz anders geklungen haben...
Aber ist ja auch nicht so wild.
Danke! Sebi
Achso.
Hmtja, das war nicht so klar erkennbar aus der ersten Fragestellung, ich hatte sofort an Streicher gedacht und das dann gleich gefragt, die Produzenten standen ja in der FAQ.
Ich denke nicht, dass die Lieder so ausarrangiert, wie sie auf der CD sind, vorher schon fertig waren, denn dann bräuchte man auch keinen Produzenten mehr, dann geht man ins Studio und nimmt auf. Ich denke aber auch nicht, dass die Julis die Lieder nur geschrammelt hatten, bevor der Produzent sagte, das macht ihr jetzt so und so. Also ich denke, dass das Größte schon feststand, und dann in Zusammenarbeit mit den Produzenten die Lieder erweitert wurden und sich die letztendliche Form festigte.
Das Lied "Regen und Meer" kommt live auch in einem etwas anderen, etwas rockigeren Gewand daher. Sicherlich lief das im Studio in der aufgenommenen Version gut, aber live wollten Juli dann doch etwas mehr Druck.
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)