DU warst das! Achsooo. Ich hab schon überlegt, wer nochmal alles Stralsund war.
DU warst das! Achsooo. Ich hab schon überlegt, wer nochmal alles Stralsund war.
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)
Die Bilder vom Strand weiß jemand wo das war da kommen mir manche sachen so bekannt vor. Ähnelt dem ort wo ich als mit meinen Eltern in Urlaub fahr
Wo Eva mit der Möve aufdem Bild ist ist hinten noch ein schiff steht da vielleicht Wangenroge oder sowas in der Art drauf?
natürlich bin nicht ich stralsund.
ich meinte das könnte IN stralsund gewesen sein.
das war auch in Stralsund.
Am Strand haben wir vergeblich versucht Minigolf zu spielen. Das war nicht leicht bei dem Wind.
ooooooh ... hab ihr auch Drachen steigen lassen ? Das ist lustig. Mit ein bisschen Glück wird man so schön huuuiiiii wechgeweht
die strände un deiche etc. sehen fast überall gleich aus musste au erst an harlesiel denken wo ich öfters bin.Zitat von HadM
sehr sehr sehr schöne un lustige fotos...
Das hab ich mir dann au gedacht das alles gleich aussieht
bin ich die einzige, bei der es in der navigation auf www.juli.tv nicht angezeigt wird, dass da auch noch "rückblick" und "Studio" unter "das jetzt", "foto und video" und "gesichter". stduio kenn ich nämlich noch gar nicht wirklich und das wird bei mir auch net angezeigt, bin da eben nur aus zufall drauf gekommen
Nein, bist du nicht, bei mir steht auch nur "das jetzt", "foto und video" und "gesichter".Zitat von Die einzig Wahre
und das, was dich so besonders machte, ist gar nicht mehr besonders...
nee, das wird grundsätzlich nicht angezeigt, aber du kommst doch auch hin, wenn du auf der "das jetzt"-Seite auf den Link im Text klickst, wo sie auf das Studiotagebuch hinweisen.
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)