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Thema: Neu auf juli.tv

  1. #221
    Moderator im Juli-Forum Mitglied im Juli-Fanclub Avatar von Der Mark
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    Oha 27 PS da ist man ja verdammt schnell unterwegs
    4Me Entertainment
    Dir wird ALLES erlaubt und ALLES gegeben, ALLES geglaubt und ALLES vergeben...

  2. #222

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    Auf juli.tv steht, dass man für den Echo voten soll. Ist zwar klar, wollt´s nur mal sagen...

  3. #223
    Die einzig Wahre
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    Zitat Zitat von Nutella
    Ist zwar klar, wollt´s nur mal sagen...
    danke

  4. #224

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    Zitat Zitat von Die einzig Wahre
    Zitat Zitat von Nutella
    Ist zwar klar, wollt´s nur mal sagen...
    danke
    Gern geschehen

  5. #225
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    steht doch auch hier auf esistjuli.de und im juliwiki und im newsletter auch.
    der thomas.

    In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)

  6. #226
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    Ja, auf der Jonas HP und meiner HP steht das auch
    4Me Entertainment
    Dir wird ALLES erlaubt und ALLES gegeben, ALLES geglaubt und ALLES vergeben...

  7. #227
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    Also: Vergesst eure Freunde, vergesst die Schule, schwänzt die Klausuren, geht nicht zur Vorlesung, lasst den Fernsehapparat aus und schlagt euch die Nächte um die Ohren! Denn jetzt ist Abstimmen angesagt.
    also wir sollen die schule schwänzen kein problem schreiben juli uns dann ne entschuldigung damit unsere "lieben" lehrer auch verstehen
    das wär mal geil

  8. #228
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    der satz is ja mal wieder hammergeil

  9. #229
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    also wär doch mal geil wenn man mit so einer endschuldingung in der schule an kommt!!! hehe
    Wenn dir meine Art nicht passt dann passt sie dir nicht, aber denke nicht das ich sie wegen dir ändere! ^^

  10. #230
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    Die Julis sind heute und morgen in Düsseldorf, wie man seit eben auf juli-tv im Studiotagebuch nachlesen kann.
    der thomas.

    In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)

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