Ich habe heute Nacht noch 5 neue Konzertberichte online gestellt:
Köln, Mannheim, Neu-Isenburg, Dresden und Münster.
Ansehen!
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der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)