Nunja, ich gebe mir ja wirklich große Mühe, aber es kann durchaus mal passieren, dass ich nicht alle Termine herausbekomme.Zitat von SabbeL
Über the Dome ist mir aber bisher nichts bekannt.
Nunja, ich gebe mir ja wirklich große Mühe, aber es kann durchaus mal passieren, dass ich nicht alle Termine herausbekomme.Zitat von SabbeL
Über the Dome ist mir aber bisher nichts bekannt.
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)
okay
okay...
hehe ich glaube ich muss mir dann die Wiederholung angucken.. Die kommt ja irgendwann in der Nacht..
Juli sind nicht beim The Dome dabei, der morgen ausgestrahlt wird.Sie sind morgen nur zu Gast bei Top of the Pops.
4Me Entertainment
Dir wird ALLES erlaubt und ALLES gegeben, ALLES geglaubt und ALLES vergeben...
okay..genau das wollte ich wissen..also ich werd mir des auf alle fälle noml anschaun..
toll, dann kann ich mir wieda des ganze TOTP anschaun, was ich kacke find ( ^^ ) aba sonst verpass ich juli ja doch -.-
Na wenn du glück hast, kommen sie ganz am anfang
4Me Entertainment
Dir wird ALLES erlaubt und ALLES gegeben, ALLES geglaubt und ALLES vergeben...
Super Auftritt wie ich fand. Und mal gute Klamotten die Eva getragen hat
Was ich aber doch etwas beunruhigend finde ist, das Sie keine weibliche Bassistin gefunden haben(sollte dedi nicht in der Band sein? ) Oder wollten sie zu 6 auftretten? Da kommen dann doch wieder neue Fragen
4Me Entertainment
Dir wird ALLES erlaubt und ALLES gegeben, ALLES geglaubt und ALLES vergeben...
Ich habs nicht gesehen. Kannst du das mal genauer beschreiben, bitte, was da los war und gesagt wurde?
Was haben sie gespielt? Regen und Meer? Haben sie es wieder gekürzt, die Macher der "Musik"Sendung TOTP?
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)