Also das wüsste ich aberZitat von Lis25
Schulaufgaben/Klausuren sind schriftliche Noten. Mündlich sind Exen, Ausfragen und Mitarbeit. Beim Notenausrechnen dann zählt der Durchschnitt schriftlich doppelt so viel wie der Durchschnitt mündlich. Es wird also (mündlich + schriftlich + schriftlich)/3 gerechnet. Schwach gesagt zählt also die Klausur doppelt und nicht die Ex, wobei das ja eigentlich zwei Paar Schuhe sind... *gg*
Aber stimmt - die Begriffe Ex und Schulaufgabe gibt's echt nur bei uns, überall sonst heißt das anders