Stimmt. Diese Information ist verloren gegangen, als ich das hier ins normale Forum verschoben habe. Ich habe den Beitrag jetzt angepasst. Danke für den Hinweis.
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der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)
@mali: Hier kannste dir nochmal angucken, wie es am 01.04.2006 aussah, als man auf esistjuli.de gegangen ist.
genial.. hätte ja auch esistschnappi.de werden können
danke jetzt hab ichs au verstanden...da is man mal ne woche net hier un man versteht nischt mehrZitat von ILJ