viel spaß allen die morgen mit den julis hüpfen!!
bin gespannt was ihr so zu berichten habt!
viel spaß allen die morgen mit den julis hüpfen!!
bin gespannt was ihr so zu berichten habt!
Ja, genau, viel spaß, und viel glück wegen dem wetter!!!!!!
Und an's "denn es ist juli..." DEE EEEE denken!
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)
und wo lassen die sich dann so blicken? *g* war ja noch nie auf nem juli-konzert...*g*Zitat von Juli
Einlass ist doch um 19 uhr oder?
Darf man eigendlich n Foto mitreinnehmen?
Also bei uns auf den Karten steht, dass Einlass um 19 Uhr 30 ist. Foto kommt drauf an, aber bis jetzt wars eigentlich kein Problem. Kann halt sein, dass man nicht filmen darf oder so...
Wo die sich blicken lassen? Öhm, gute Frage... Musst halt mal am Merchandisingstand oder in der Nähe des Busses gucken, falls die mit dem Bus da sein sollten.
Mit einer kleinen Kompakt-Kamera solltest du keine Probleme bekommen
Du darfst halt nicht mit ner SLR rumwinken
Ich wünsch' euch viel Spaß in Rottweil. Und "schreit" mal recht für mich mit. Schade, dass ich nicht dabei sein kann
Es war sooo geil!!!
Und erst mal Hallo Ich bin neu hier
Ich bin auch neu hier
War gestern auch in Rottweil. Bin normalerweise nicht so ein riesen Juli Fan. Aber seit gestern schon
War echt ein geiles Konzert
Hi ich war gestern auch aufm Konzert und es einfach nur hammer geil.Zitat von HaSe
Schade, dass nur 3 Julis draußen waren.
Eva ist an meiner Freundin vorbei gelaufen und hat nicht mal den Autogrammwunsch erfüllt. Das war ein wenig fies. Fand ich.
Dafür hab ich ganz viele Autogrammme vom Marcel und ich hab Dedis Flasche.
Ansonsten war es echt geil.
Bekomme ich denn von euch auch einen Konzertbericht per Mail? Oder/und Fotos? konzertberichte@esistjuli.de
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)