oh mist, mein plan ist gescheitertZitat von th
ich bin wirklich gespannt was nun der erste Song sein wird.
also weiter- warten
oh mist, mein plan ist gescheitertZitat von th
ich bin wirklich gespannt was nun der erste Song sein wird.
also weiter- warten
Mir ist es eigentlich wurscht welcher Song rauskommt..
Nur eine Sache ist mir etwas wichtig. wäre schön wenn sie etwas rockiger wäre. ( ein Pop Song mit etwas Rockelemente )
Also keine Ballade so wie es die Silbermonde gemacht haben...
...
leider immer noch keine Labelbestätigung
volle Zustimmung (und das hat jetzt nix mit Silbermond zu tun....)Zitat von CHB
Eines Tages, wenn alles endet, sich letzten Endes zum Guten wendet ....
Ich kann euch spüren!
eben darum fänd ich "Eun Neuer Tag" gut, weils erstens "rockig" oder zumindest schnell ist, und weil der text gut passt
Die 1. Single aus dem neuen Juli Album "Ein neuer Tag" wird heißen: Dieses Leben und wird am 22. September 2006 Veröffentlicht
4Me Entertainment
Dir wird ALLES erlaubt und ALLES gegeben, ALLES geglaubt und ALLES vergeben...
Prösterchen.
ist ja nicht mehr lang...
ich freu mich schon \/
JUHUUUUUU!!!! YIHAAA
Jetzt kann man sich richtig freuen - eeendlich (:
Ach ich will noch mal kurz was zu der Auswahl sagen:
Öhm ja. Leider nicht "Bist du das". Wenn ich ehrlich bin find ich diese Single von den ersten Hörproben nicht all zu toll. Mal schaun, wie es dann auf CD klingt. Aber ich denk mal schon, dass ich mir die Single kaufe. Ich muss doch meine Juli-Sammlung erweitern.. obwohl ich ja gar nicht mehr soooo ein großer Fan bin.
Ich freue mich sehr über diese Auswahl.
Es war eines der beiden Lieder beim Soundgarden in Friedberg, das mir eine 3-Minütige Gänsehaus verschafft hat. Ein wahnsinnig geiles Lied, mit einem ziemlich geilen Text. Ich bin zwar grad im Portugal, aber ziemlich aus dem Häuschen, als ich das las, dass das die neue Single wird. Wie geil.
Ich finde: richtige Entscheidung.
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)