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Thema: Juli-Texte im netz veröffentlichen

  1. #1

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    Standard Juli-Texte im netz veröffentlichen

    hi!

    ich wollte mich mal bei euch erkundigen, ob es von juli bzw. der plattenfirma geduldet wird, wenn man texte im i-net veröffentlicht.
    bin nämlich gerade dabei eine neue juli-seite zu entwerfen. hab schon viel arbeit reingesteckt! wäre schade, wenn ich sie nicht online stellen könnte.

    danke schon mal im voraus!

    mfg geis

  2. #2
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    Eine rechtsverbindliche Anwort kannn dir da nur die Plattenfirma geben, würd ich sagen. Aber ich würde es an deiner Stelle einfach mal als Wink mit dem Zaunpfahl werten, dass es hier keine Texte gibt. Stehen doch alle im Booklet.
    der thomas.

    In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)

  3. #3
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    ich denke net das das veroten is....gibts ja im inet viele seiten mit den lieder texten

  4. #4
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    also die großen songtext seiten haben die Juli texte rausgenommen, also wäre ich an deiner stelle ziemlich vorsichtig


  5. #5

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    Standard Re: Juli-Texte im netz veröffentlichen

    Zitat Zitat von Geis
    hi!

    ich wollte mich mal bei euch erkundigen, ob es von juli bzw. der plattenfirma geduldet wird, wenn man texte im i-net veröffentlicht.
    bin nämlich gerade dabei eine neue juli-seite zu entwerfen. hab schon viel arbeit reingesteckt! wäre schade, wenn ich sie nicht online stellen könnte.

    danke schon mal im voraus!

    mfg geis
    Also wenn man z.b. bei google.de Juli Songtexte eintippt,dann gibt es dort ne Seite,die will ich au hier nicht sagen,kann man dort die html codes der Songtexte in Homepages rein stellen.

    Per pm kann ich dir das sagen

  6. #6
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    Standard Re: Juli-Texte im netz veröffentlichen

    Mit dem Verweis auf die Forumsregeln gibts jetzt ne PM an Hanuta und dieses Thema wird geschlossen, da dies kein Diskussionsthema ist.

    Wenn heirzu noch Fragen bestehen, bitte ne Mail oder ne PM an mich.
    der thomas.

    In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)

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