das finde ich sehr gut, so brauch ich mir nur diese "dicke" Box kaufen.Eine Doppel-DVD mit Doppel-CD
das finde ich sehr gut, so brauch ich mir nur diese "dicke" Box kaufen.Eine Doppel-DVD mit Doppel-CD
Okay,und wenn ich mir die
Doppel - DVD mit Doppel - CD kaufe,habe ich doch alles oder?!
Oh gott..irgendwie verwirrt mich das alles
Nein! Dann hast du sogar noch mehr, denn auf dem eigenen Live - Album sind nur ausgewählte Tracks aus Münster und auf der Doppel CD sind die kompletten Münster und München Konzerte.
Und das dann halt noch plus der Doppel DVD mit ebenfalls den zwei Konzerten und massenweise Bonusmaterial.
So habe ich das zumindest verstanden...
Auf der Doppel-CD ist aber bloß Münster. Ansonsten stimmt´s *ggg*...
Das war ja auch falsch, was sc-art da schrieb.
Auf der Doppel-DVD sollten alle Lieder der normalen CD drauf sein (und eben noch mehr).
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)
Also ist man, wenn man sich das Package Doppel-DVD plus Doppel-CD kauft, bestens ausgerüstet und hat alles was es gibt, sozusagen?
Ich stell mir das gerade vor, wenn ich an dem Tag zum Saturn komm... Ein komplettes Reagl nur JULI - Live-DVD, Live-CD, ein Package mit allem, dann noch das normale Album, das erste Album, die Limited Pur Editionen, die Special Editions,... Hey, das ist lustig *lol*
And this life I lead it's a curious thing, but I can't deny the happiness it brings
Wenn ich die Infos, die mir vorliegen, richtig deute: Ja.
Natürlich kann es sein, dass die Cover unterschiedlich sind, oder die Lieder anders geschnitten sind auf den unterschiedlichen Versionen, aber im Grund hast du das sehr richtig verstanden, wenn ich das richtig verstanden habe
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)
Und was kostet der Spaß?!?
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