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Thema: 30.11.2010 - Hamburg, Große Freiheit 36

  1. #1
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    Standard 30.11.2010 - Hamburg, Große Freiheit 36

    Meine ersten Bilder habe ich gerade hochgeladen, es folgen die Tage aber noch weitere. Bericht ebenso.
    der thomas.

    In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)

  2. #2
    Moderator im Juli-Forum Mitglied im Juli-Fanclub Avatar von Juli
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    Standard AW: 30.11.2010 - Hamburg, Große Freiheit 36

    Ah, das sind großartige Bilder!!

    Warst du nur die ersten drei Lieder vorne oder die ganze Zeit?


    And this life I lead it's a curious thing, but I can't deny the happiness it brings

  3. #3
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    Standard AW: 30.11.2010 - Hamburg, Große Freiheit 36

    wow!tolle bilder! meine favouriten :
    16,10,5,6,8,12
    i'm allright on my own but with them i'm much better
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  4. #4
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    Standard AW: 30.11.2010 - Hamburg, Große Freiheit 36

    gestatte mir nur so aus Neugier mal die Frage:
    warum eigentlich Hamburg? warum nicht Neu-Isenburg?

    und wegen dem 'nur bei den ersten drei Liedern': ist es nicht üblicherweise so, dass nur während der ersten drei Lieder die akkreditierten Fotografen in den Bühnengraben gelassen werden, dann dort knipsen dürfen und danach wieder das Feld räumen müssen? zumindest in Leipzig konnte ich das sehr gut beobachten ....
    Eines Tages, wenn alles endet, sich letzten Endes zum Guten wendet ....


    Ich kann euch spüren!

  5. #5
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    Standard AW: 30.11.2010 - Hamburg, Große Freiheit 36

    Zitat Zitat von esiststeffen Beitrag anzeigen
    gestatte mir nur so aus Neugier mal die Frage:
    warum eigentlich Hamburg? warum nicht Neu-Isenburg?

    er war doch in beiden städten..oder nicht?
    i'm allright on my own but with them i'm much better
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  6. #6
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    Standard AW: 30.11.2010 - Hamburg, Große Freiheit 36

    Zitat Zitat von smilingmaija Beitrag anzeigen
    er war doch in beiden städten..oder nicht?
    War er, ich hab ihn gesehen
    In Love mit JULI 2010
    19.11. Köln
    29.11. Neu- Isenburg

    und 2011
    07.04. Karlsruhe (10. JULI-Konzert)

  7. #7
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    Standard AW: 30.11.2010 - Hamburg, Große Freiheit 36

    Ja, es werden nur die ersten drei Lieder erlaubt. Über die Sinnhaftigkeit dieser Regelung mag man streiten können, es ist aber branchenweit so üblich.

    In Neu-Isenburg war ich auch, da habe ich nicht fotografiert, weil ich ein Konzert auch mal gerne komplett in seiner ganzen Länge erleben wollte.

    Und es ergab sich glücklicherweise kurzfristig, dass sich Hamburg und Berlin noch machen ließen. Mir persönlich hatte Hamburg am Besten gefallen, aber das wird dann sicherlich auch so in den Berichten zu lesen sein, die noch erarbeitet werden müssen.
    der thomas.

    In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)

  8. #8
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    Standard AW: 30.11.2010 - Hamburg, Große Freiheit 36

    Ich finde es gut, dass die Fotografen nicht das gesamte Konzert vor mir rumlaufen. Schließlich bezahle ich ja dafür, die Band zu sehen.
    JULI-Süchtig

  9. #9
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    Standard AW: 30.11.2010 - Hamburg, Große Freiheit 36

    richtig. aber da meistens die bühne recht hoch ist, ist mein eindruck, dass man in der ersten reihe trotz fotografen meist besser sieht als in reihe 20, wenn sich die vollhonks vor einem ständig unterhalten wollen, bier holen und egal, wo man sich hinstellt, immer wieder vor einen stellen und ihre mütze aufbehalten wollen.

    zumal die meisten fotografen sowieso nur ein gutes bild brauchen für die zeitungen und weg müssen. die wenigsten würden das ganze konzert im graben mit knipsen verbringen.

    aber ja, diese anspekt gibt es auch und wenn man durch die fotografen wirklich nichts sähe wäre das ganz besonders ärgerlich, keine Frage.
    Geändert von th (02.12.2010 um 11:03 Uhr)
    der thomas.

    In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)

  10. #10
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    Standard AW: 30.11.2010 - Hamburg, Große Freiheit 36

    Ich habe nur gefragt, weil du, Thomas, ja sicherlich nicht das erste Mal irgendetwas bei den JULIs dürftest, was andere nicht dürften


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