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Thema: Patientenverfügung

  1. #11
    Mitglied im Juli-Fanclub Avatar von ChristinDoro
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    Standard AW: Patientenverfügung

    Zitat Zitat von Sk8er_Girl Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von ChristinDoro Beitrag anzeigen
    und irgendwie möchte ich schon noch selbst über mein Leben bestimmen dürfen.
    Aber es geht ja auch nicht nur darum (auch wenn das natürlich ein völlig legitimer Standpunkt ist), sondern man nimmt damit seinen Angehörigen auch ne Menge Druck. Wenn dir wirklich was passiert, sind die dir nahe stehenen Personen erstmal mit sovielen Dingen beschäftigt und konfrontiert, dass es für sie sicherlich ne Entlastung ist, wenn sie wissen, was du dir für diesen Fall gewünscht hast. Ansonsten fragen sie sich vielleicht immer, ob dir das Recht wäre oder Recht gewesen wäre, falls es für dich letztendlich doch schlecht ausgeht....
    Sry für den Doppelpost. Ja natürlich, das ist auch ein wichtiger Punkt für mich. Selbiges gilt auch für den Organspendeausweis. Und was genau entnommen werden soll, kann man ja auch wieder in der Patientenverfügung festlegen. Ich möchte z.B. nicht, dass meine Hornhaut der Augen entnommen wird usw.
    Niemand wird ein Superheld, wenn er ganz normal ist! Also sei anders... sei du selbst...

  2. #12
    Mitglied im Juli-Fanclub Avatar von Sk8er_Girl
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    Standard AW: Patientenverfügung

    @Rechtliches: mein Wissensstand ist auch der, dass man so was einfach für sich machen kann. Beratung kann natürlich nie schaden und man kann es sich auch notariell beglaubigen lassen, aber das ist natürlich teuer und lohnt sich glaub ich nur, wenn es Streitereien und Uneinigkeiten gibt.

    @Organspende: ich glaub auch, dass es mir egal ist, wenn ich hirntot bin - logischerweise. Hinzu kommt, dass man ja erstmal als Spender infrage kommen muss, von der Todesart her und dass man keine Krankheiten wie Krebs hatte.
    Ich liebe dieses Leben.

  3. #13
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    Standard AW: Patientenverfügung

    Genau deswegen (weil überhaupt nur so wenige Menschen als Organspender in Frage kommen) finde ich es wichtig einen Organspender-Ausweis zu haben - auch wenn man darauf vermerkt, dass man keine oder nur bestimmte Organe spenden möchte, es bringt einfach Klarheit!
    (Ja, ich habe einen Ausweis und ich werde, falls es dazu kommen sollte, alle Organe spenden)
    In Love mit JULI 2010
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    und 2011
    07.04. Karlsruhe (10. JULI-Konzert)

  4. #14
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    Standard AW: Patientenverfügung

    Also, ich bin mir nicht so sicher, "wie tot" "hirntot" wirklich ist, deshalb gehören meine Organe irgendwann mal einem Anatomiekurs.

    Ich werde mich aber bezüglich dem Psychiatrie-Teil angeregt durch diesen Thread mal detailliert beraten lassen.
    Ich kann mir z. B. bestimmte Dinge von gestern auf heute (oder von jetzt auf in 10 Minuten) nicht merken und befürchte, dass ich deshalb sobald ich an den falschen Mediziner komme als "Psychiatrie-Fall" gelten könnte.
    Ich merke außerdem an Schilderungen aus meinem Bekanntenkreis und an verschiedenen Blogs, die ich regelmäßig lese, dass in Deutschland "motorische Behinderung" (ich habe selbst keine) noch viel zu oft gleichgesetzt wird mit "hat automatisch irgendein kognitives Problem", was natürlich völliger Schwachsinn ist, aber besonders unlustig wird das z. B. eben genau bei einer medizinischen Behandlung wie folgt:
    http://jule-stinkesocke.blogspot.de/...d-hopsasa.html.

    Ob man jetzt in irgendein Dokument, was man mit sich rumträgt, reinschreiben kann "ich habe keine kognitive Einschränkung"?
    In meiner Patientverfügung steht das jedenfalls, ich werde hoffentlich nie wissen, ob es was hilft.
    Geändert von Charly (17.09.2014 um 08:18 Uhr) Grund: Lesbarkeit ver(schlimm?)bessert
    Ich will nicht weg und ich will nicht bleiben.

  5. #15
    Malibun
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    Standard AW: Patientenverfügung

    Nur weil man (egal ob fälschlicher- oder richtigerweise) eine psychische Erkrankung diagnostiziert bekommt, wird man nicht gleich in die Psychiatrie zwangseingewiesen . Man wird nur dann zwangseingewiesen, wenn eine ernsthafte (lebensgefährliche) Fremd- oder Eigengefährdung besteht. Also wegen Vergesslichkeit wird man nur dann zwangseingewiesen, wenn man so dement ist, dass man mitten auf der großen Straßenkreuzung rumturnt und nicht weiß wie man dahin gekommen ist. Wenn du in dem Zustand bist, kriegst du aber wahrscheinlich auch nicht mehr mit dass du zwangseingewiesen wirst.
    Hab den Link jetzt nicht gelesen, aber wegen "irgendeinem kognitiven Problem" wird man auch nicht gleich zwangseingewiesen.
    Hab glaub ich zu psychiatrischen Zwangseinweisungen noch mehr im Thread zu psychiatrischen Zwangsmaßnahmen geschrieben. Kannst ja mal da gucken.
    Generell find ichs nicht so gut, psychiatische Maßnahmen in der Patientenverfügung auszuschließen. Man kann nie vorhersagen, ob man nicht doch irgendwann mal psychotisch wird, und bei Psychosen sind Zwangseinweisungen in der Regel echt gut und verdammt wichtig. Und wie gesagt, so Fälle wie Gustl Mollath sind doch sehr sehr selten, in der Regel muss schon ernsthafte Gefahr für Leib und Leben bestehen, damit man zwangseingewiesen wird.

  6. #16
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    Standard AW: Patientenverfügung

    Danke für die Hinweise. Ich werde mal nachlesen, was z. B. der Unterschied ist zwischen "chaotischer Studentenbude", "Messiewohnung" und "ernsthafter gesundheitlicher Eigengefährdung". Im Moment denke ich noch, der Unterschied ist nur der Gutachter, weil die Objektvierbarkeit fraglich ist. Genau das ist z. B. in Deutschland ein großes Problem bei Feststellung, wie stark eine Behinderung aufgrund einer psychischen Erkrankung ist.
    Geändert von Charly (19.09.2014 um 08:13 Uhr) Grund: Dysgrammatismus entfernt.
    Ich will nicht weg und ich will nicht bleiben.

  7. #17
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    Standard AW: Patientenverfügung

    Hallo,
    hier ich nochmal.
    Schon wieder offtopic, aber ich habe jetzt mal bezüglich "Unterbringung" hier
    http://www.recht-im-rettungsdienst.d...hisch_kranker/
    nachgelesen.
    =>
    - Unterbringung u.a. bei "erheblicher gegenwärtige Gefahr für Rechtsgüter Dritter", u.a. durch "fortschreitende Verwahrlosung" "aufgrund von Krankheit".
    =>
    z. B.
    * "Messiewohnung" + "seelische Behinderung" o.ä. + "Laune" (lies: "Feststellung" eines Kausalzusammenhangs) beim zuständigen Richter => Unterbringung.
    * Messiewohnung OHNE Diagnose => freies Eigentumsrecht etc. => vielleicht irgendwann Kündigung der Wohnung, aber "sonst nix".
    Ich behaupte mal, dass das meine These einer gewissen Willkür stützt.
    Ich will nicht weg und ich will nicht bleiben.

  8. #18
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    Standard AW: Patientenverfügung

    Schon wieder ich, aber jetzt nochmal komplett on topic:
    - Eine Person nimmt an, dass es gewisse Anhaltspunkte für mangelnde Handlungsfähigkeit/Einsichtsfähigkeit o.ä. geben könnte, weil sie auf einen untersuchenden Mediziner wie in meinem ersten Posting beschrieben "seltsam" wirken könnte sowie, dass das auf welchem absurden Weg auch immer z. B. als mögliche Eigengefährdung aufgefasst werden könnte.
    =>
    Frage: Kann diese Person irgendwas in ihre Patientenverfügung schreiben, um die Wahrscheinlichkeit zu reduzieren, dass dieser Fall eintritt?
    Geändert von Charly (19.09.2014 um 10:56 Uhr) Grund: Reschtschraipfähla
    Ich will nicht weg und ich will nicht bleiben.

  9. #19
    Malibun
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    Standard AW: Patientenverfügung

    Ne, Eigengefährdung ist nicht dass es bei einem chaotisch ist oder dass man irgendeine psychische Beeinträchtigung ist. Eigengefährdung ist, dass man in akuter Lebensgefahr schwebt. Das heißt du bist akut suizidgefährdet (das bedeutet nicht, dass du Suizidgedanken hast, du musst schon sagen "ich geh jetzt zur Brücke um runter zu springen" und die Leute müssen glauben dass du das auch tatsächlich machst). Oder du bist so stark psychotisch, dass du gar nichts mehr mitbekommst (und evtl Gefähr läufst Amok zu laufen). Oder du bist so dement, dass du auf Autokreuzungen chillst.
    Verwahrlosung kann nur dann ein Einweisungsgrund sein, wenn du nichts mehr isst und trinkst und kurz vorm Hungertod stehst. Weiß nicht genau was die mit "Rechtsgüter Dritter" meinen, aber vielleicht dass eine Wohnung irreparabel beschädigt wird und das aufgrund einer heftigen Psychose oder so, aber bevors soweit kommt, wirst du eher gekündigt.

    Nochmal: Solange du dich nicht in akuter Lebensgefahr befindest, wirst du nicht so leicht zwangseingewiesen. Ich habe/hatte schwere Depressionen, Selbstverletzung, immer wieder starke Suizidgedanken, hab fünf Millionen andere Falschdiagnosen, hab sicherlich auch eine Tendenz zum Messie, und ich wurde nie zwangseingewiesen (das einzige Mal als ich vor einer Zwangseinweisung stand, es aber auch noch durch eine gedrungene "freiwillige" Entscheidung, umgehen konnte, war im Krankenhaus direkt nach meinem Suizidversuch).
    Ich hab sogar gesehen, wie einer Patientin die noch bis ein paar Tage vorher immer wieder Versuche auf Station gemacht hatte, erlaubt wurde zu gehen.

  10. Für diesen hilfreichen Beitrag von Malibun dankt:

    Charly (19.09.2014)

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