Jaja, thematisch stimmt das. Aber mir erscheint die Blumfeld-Stellungnahme auf etwas viel konkreteres Bezogen zu sein. Irgendein Ereignis, ein Interview oder so. Ist vielleicht nur mein Gefühl, was hier trügt...
Jaja, thematisch stimmt das. Aber mir erscheint die Blumfeld-Stellungnahme auf etwas viel konkreteres Bezogen zu sein. Irgendein Ereignis, ein Interview oder so. Ist vielleicht nur mein Gefühl, was hier trügt...
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)