Jo mal schauen. Hab auch grad gesehen dass der Ticketpreis von 18 Euro im angenehmen Rahmen ausfällt.
Jo mal schauen. Hab auch grad gesehen dass der Ticketpreis von 18 Euro im angenehmen Rahmen ausfällt.
Auf der Startseite, bei den Tourdaten, stimmt was nicht, und zwar, sind die Termine für "Spirit Of Sounds" verkehrt, auf der juli.tv Seite steht:
21.05.2005 Bochum - Spirit Of SOund
22.05.2005 Düsseldorf - Spirit Of Sound
und nicht KÖLN
wollte ich nur mal sagen
4Me Entertainment
Dir wird ALLES erlaubt und ALLES gegeben, ALLES geglaubt und ALLES vergeben...
genau das hab ich dem th eben schon in ner pn mitgeteilt das da irgendwas net stimmen kann
meeensch was sind wir alle aufmerksam
Da habe ich mich soooo gefreut, das sie wieder in Köln sind, und jetzt sin se in Düsseldorf, hui hui, na egal, dann fahre ich eben da hin
4Me Entertainment
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ja ich hab auch gedacht, mennooo...
hab mich auch gefreut das es köln ist.
aber jetzt hab ich gesehn, das es son festival???? ist. keine ahnung. weil da auf der hp steht auch noch was von mia und... (vergessen )
naja wenn dann will ich auch schon ein ganzes richtiges konzert von juli genießen.
naja irgendwann werden sie wohl hoffentlich wieder nach köln kommen
Ich denke 2006 oder 2007 sind sie bestimmt wieder in Köln Aber wenn Mia dabei ist, ist das doch schon cool, da sie ja ihre Tour ende letzten Jahres abrechen musste, und alles verlegt wurde. Naja, ich gehe auf jeden Fall dort hin
4Me Entertainment
Dir wird ALLES erlaubt und ALLES gegeben, ALLES geglaubt und ALLES vergeben...
Hi ihr Sagt ma...jetzt hab ich hier einige Termine gelesen, aber irgendwie sind viele davon schon vorbei oder ? Ich hab gehört dass Juli im August nochmal nach Hamburg kommen , stimmt das? Und..gibts noch mehr termine so bei hamburg oder so? hannover...AURICH *gg*..
~* Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden! *~
Die aktuellen Termine findest du doch immer auf esistjuli.de, gleich unter "news". und Hamburg kommt auch drin vor
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)