Seit eben gibt es im Community-Bereich von juli.tv Fotos aus Bern und vom Berner Auftritt der Julis sowie einen Konzertbericht von Marcel.
Seit eben gibt es im Community-Bereich von juli.tv Fotos aus Bern und vom Berner Auftritt der Julis sowie einen Konzertbericht von Marcel.
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)
cool, danke!
Das Foto von der Halle finde ich ziemlich cool gemacht da sieht man mal wieviel dort los war
4Me Entertainment
Dir wird ALLES erlaubt und ALLES gegeben, ALLES geglaubt und ALLES vergeben...
nunja ... der Fotograf hätte ruhig noch viel näher an Eva ranzoomen können
Für e suubers Züri
Neue Bilder auf juli.tv in der Community!
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)
oh mann...marcel un seine cam..*lach* wenigstens bringt er mich zum lachen wenn ich mir die fotos angucke *g* aber nee..*koppschüttel* zu putzig
iiiiiieeeeeeh ... wer hat denn das Eis da ausgekotzt ? bäääääääh pfui ... da is wohl jmd. nicht stubenrein
Und seit eben online:
Bilder von der Juli-Crew, ein Bericht aus Hohenems und Fotos von dort.
Im Community-Bereich auf juli.tv
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)
Ui, schöne Fotos Und der Bericht gefällt mir auch ^^
And this life I lead it's a curious thing, but I can't deny the happiness it brings
Und wieder 2 neue Berichte und jede Menge neuer Fotos seit eben auf juli.tv im Community-Bereich.
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)