Das Bundesverfassungsgericht hat gestern einen Abschnitt aus dem so genannten Luftsicherheitsgesetz für nichtig erklärt, nach dem die Luftwaffe entführte Passagierflugzeuge abschießen dürfte, wenn diese ähnlich wie beim 11. September als Waffen für Anschläge dienen könnten. Als Gründe würden das Grundrecht auf Leben und die Würde des Menschen genannt, aber auch der Zuständigkeit der Bundeswehr, die im Inneren ausschließlich bei Naturkatastrophen eingesetzt werden kann.
Jedoch wäre es zumindest möglich, durch eine Verfassungsänderung die Luftwaffe bzw. die gesamte Bundeswehr zur Terrorbekämpfung einzusetzen und zumindest Flugzeuge abschießen zu können, die nicht mit unbeteiligten Personen besetzt sind.
Was haltet ihr davon? Würdet ihr es zulassen dass entführte Flugzeuge abgeschossen werden dürfen? Und wenn ja, sollte das auch für voll besetzte Passagiermaschinen gelten?