...der Text ist jetzt da
PLUS: Juli-Sammelbildchen im Simon-Blog. Die müsst ihr euch ansehen!
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der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)
Wie Simon berichtet, gibts in den MTV News übermorgen einen kleinen Einblick ins Studioleben der Julis.
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)
Dedi hat einen neuen Blogeintrag auf juli.tv
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)
neue blogeinträge von eva und jonas
"Wenn der Kuchen spricht, haben die Krümel Pause"
naja als neu wuerd ich das jetzt nicht unbedingt bezeichnen
ja, ich weiß schon!! tut mir leid
"Wenn der Kuchen spricht, haben die Krümel Pause"
kleine Anpassungen unter "Gesichter" in Evas Bereich auf juli.tv
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)
Nichts Neues auf juli.tv - allerdings wandelt sich das JuliWiki gerade, und jeder, der mag, kann da gerne mithelfen.
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Bei Fragen einfach ne PM an mich oder esiststeffen
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)
Eva verrät, was das blödeste an ihrem Beruf ist (unter "gesichter" auf juli.tv)
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)
uii.klingt lustig.versteh ich zwar nich,aber trotzdem