morgen!!!!!!!!!
yippie, ich freu mich schon!
morgen!!!!!!!!!
yippie, ich freu mich schon!
http://juli.pop24.de/media/images/co...12_522_150.jpg
Ich liebe dieses Album; ich liebe dieses Leben!
Jaa endlich ist es morgen soweit
Ich wünsch euch allen viel Spaß Rockt die Halle!
Manchmal verweht der Sand die Spuren, denen du folgtest.
Aber ein Traum weist dir den Weg zurück in dein Land.
Dankeschön, Plakat ist auch gerade fertig und kommt morgen mit. Das wird geil^^
jaaa.. viel spaß euch allen!
und ich möchte bitte gute bilder sehen ..!
@ Halliwelli: das nächste mal klappts
Some people are so poor, all they have is money.
Ach herrje, ich hab gestern erst erfahren, dass ich bei nem Gewinnspiel (deltaRadio) gewonnen hab! Nach dem Telefongespräch bin ich richtig gaga geworden =D Aber gaaanz spontan hat sich das noch planen lassen :)
Naja, is mein erstes(!) Juli-Konzert und ganz ehrlich: vorher hab ich mich gar nich so sehr mit der Band beschäftigt, find halt die Musik ganz toll und das Gewinnspiel..Da hatte ich echt null Hoffnung und einfach mal ausprobiert *g*
Nun bin ich immer noch durch den Wind und bin gespannt, was mich heute Abend erwarten wird!
Das ist aber schön, dass du dich hier im Forum angemeldet hast.
Dann darf ich dich herzlich bitten, uns nach dem Konzert einen ausführlichen Konzertbericht zu schreiben, wie deine Erwartungen waren und wie das Konzert dann wirklich war? Am liebsten bitte per Mail an konzertberichte@esistjuli.de - dann erscheint der auch auf esistjuli.de unter den Berichten.
Viel Spaß.
Würd mich wundern, wenns dir nicht gefallen würde
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)
Hier geht es nun mit der Diskussion über das Konzert weiter.
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)