sehr schön.. =)
die UMG hat scheinbar in einem großen Videoportal (es beginnt mit my und endet auf video) einen Account und dort werden die Videos der Künstler hochgeladen - so auch das Video zu elektrischen Gefühl.
Ist das eigentlich echtes Haarspray, was die da auf ihre Haare sprüht bzw durch die Gegend? Vielleicht kann mir das ja Simon beantworten. Der schnüffelt ja in letzter Zeit immer mal hier rum. Wenn es nämliches echtes wäre, wäre es ja nicht sehr umweltbewusst.
Ach ja und zur Namensnennung der kleinen Briegel (vermute ich jetzt mal, dass sie Evas Nachnamen hat), das ist wegen Yoko Ono.
Geändert von sunpeach (15.08.2010 um 21:22 Uhr) Grund: kleine Klugschei...... ;)
...immer weiter laufen ohne Plan und ohne Ziel
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)
Ich hab heute Nachmittag brand:neu geschaut. Da sagte die Moderatorin (die eine Dunkelhäutige), dass der Name nichts mit Joko, ihrem Kollegen zutun hat, sondern mit der Witwe von John Lennon.
...immer weiter laufen ohne Plan und ohne Ziel
Na, ihr könnt noch was bei mir drehen, habe 40 Steckdosen in der Wohnung...nun nach Umzug, flirte schon mit Handys und PCs... oje...
Naja, das muss dann aber nicht unbedingt heißen, dass die beiden die Kleine nach der benannt haben, sondern könnte einfach den heutigen Viva-Zuschauern erklären, dass es mal eine Band gab, die sich "The Beatles" nannte, die relativ erfolgreich war, und von deren Bandmitgliedern einer mit einer Yoko verheiratet war. Weiß man ja nicht unbedingt, da scheinbar alle nur diesen Moderator mit dem Namen kennen und sich wundern, warum ein Mädchen einen Jungen-Namen trägt...
Oder hat Eva dort selbst gesagt, dass sie ihre Tochter zu Ehren Yoko Onos benannt hat?
And this life I lead it's a curious thing, but I can't deny the happiness it brings
Das Plakat aus dem Video verlosen wir übrigens diesen Mittwoch, dem 18.8.2010 im Bandchat!
der thomas.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. (Bundesverfassungsgericht, 2007)